FAQs - Häufig gestellte Fragen
Allgemein
Häufig gestellte Fragen - Allgemein
- Anteilseigner von Startups (Gründer, Angestellte, Angels), die ihre Anteile veräußern wollen, wie auch von VC-Fonds (limited partners), die ihre Anteile veräußern wollen,
- Anleger, die in die attraktive Assetklasse investieren wollen. Sie bietet Anlegern ein ganzes Universum an deutschen Tech Investments, von Single Assets bis zu gesamten Portfolios.
- Anteile an Startups
- VC-Fondsanteile
- Anteile an SPVs, die Anteile an Startups halten
- Anteile an SPVs, die Anteile an VC-Fonds halten
- Venture Loans
- Wandeldarlehen
- Wandelanleihen
- Genussrechte
- Zum Start der Plattform werden vorwiegend Secondary Shares an privaten Wachstumsunternehmen sowie auch an VC-Fonds angeboten. Zu späterem Zeitpunkt soll dieses Angebot um die Zeichnung von direkten Beteiligungen an VC-Fonds oder auch Direktzeichnungen von Primary Shares an Startups oder speziell dafür aufgelegten SPVs ergänzt werden.
- Sog. Secondary Shares (kurz Secondaries) sind Gesellschaftsanteile, die schon existieren und sich im Besitz eines Gesellschafters befinden. Im Gegensatz zu Primary Shares werden sie nicht von der Gesellschaft neu ausgegeben und bei ihr gezeichnet, sondern vom Besitzer erworben.
Registrierung
Häufig gestellte Fragen - Registrierung
- Prinzipiell kann sich jeder registrieren. Das Matchmaking von Angebot und Nachfrage ist aus rechtlichen Gründen jedoch Investoren ab einer Mindestzeichnungssumme von 200 TEUR vorbehalten.
- Durch Eingabe von Kontaktdaten wie Emailadresse und Username sowie die Zustimmung zu den Nutzungsbedingungen, einschl. den Vermittlungsprovisionen (nur im Erfolgsfall). Anschließend wird ein Verifizierungslink an die dazugehörige Emailadresse versendet, der durch Klick darauf zu bestätigen ist.
- Nach Bestätigung des Accounts erhält der Nutzer Zugang zu den Funktionalitäten der Plattform, insb. kann er aktuelle Offerten* einsehen.
- Um die Matchmakingfunktion nutzen zu können, akkreditieren sich Anleger erst. Danach erhält der Anleger uneingeschränkten Zugang zur Plattform.
- Zur Einstufung des Nutzers werden Fragen zur Qualifikation als professioneller, semiprofessioneller oder nicht-professioneller Anleger gestellt.
Angebotsprozess
Häufig gestellte Fragen - Angebotsprozess
- Prinzipiell jeder Anteilseigner, der Anteile an Wachstumsunternehmen oder Venture Capital-Fonds hält. Wir behalten uns vor, Offerten*, die nicht unseren Kriterien entsprechen oder nicht fair bepreist sind, nach interner Prüfung abzulehnen.
- Name des Unternehmens oder Fonds, an dem die Anteile gehalten werden,
- die Quelle der Anteile, sprich ob Primaries aus Kapitalerhöhung oder Secondaries,
- die Anteilsklasse,
- das gesamte Grundkapital des Unternehmens oder Fonds,
- den Anteilseigner sowie die gesamte von ihm gehaltenen Anteile am Unternehmen oder Fonds,
- die Menge an angebotenen Anteilen,
- der angestrebte Angebotspreis sowie die Höhe des letzten gezahlten Preises für Primaries inkl. dem Datum dessen Feststellung.
- Des Weiteren Angaben zur Art der Anteile, also Equity, Fondsanteile, Convertible, Venture Loan oder ähnliches,
- den kleinstmöglichen Teilbetrag für die Offerte* sowie
- die Satzung, Gesellschaftervereinbarung und Gesellschafterliste.
- Meist sind die Anteile von Startups oder Venture Capital Fonds mit Übertragungsbeschränkungen versehen, z. B. Vorkaufsrechten. Die German Startups Market prüft im Vorfeld, wie diese Dinge vertraglich geregelt sind und ob eine Übertragung mit oder ohne Zustimmung Dritter sowie mit oder ohne Auslösung von Vorkaufsrechten möglich ist. Dies schafft einen unkomplizierteren Abwicklungsprozess sowohl für Anteilseigner als auch Anleger.
- Die German Startups Market nutzt die Angaben nur für die Prüfung der Durchführbarkeit einer Verkaufsaktion und der Angemessenheit der Preisvorstellung und nicht darüber hinaus.
- Sie behandelt diese Daten vertraulich und gibt sie nicht an Dritte weiter.
- Auf der Unterseite der Offerten* werden nur das Logo, öffentlich frei verfügbare und redaktionell bearbeitete Informationen sowie die Preisvorstellung für den gesamten Anteil (das Gesamtvolumen) abgebildet. Alle weiteren Informationen werden nur im Backend der Website gespeichert und sind somit nicht zugänglich.
- Gerne. Wenden Sie sich dazu direkt an unseren Support und wir werden versuchen, einen Verkäufer für die gewünschten Anteile aufzutun.
- Bei einem Matching von Verkaufsangebot* und Kaufinteresse wird der Anteilseigner automatisch mit einer Nachricht vom Anleger im Transaction Center kontaktiert.
- Innerhalb der bilateralen Kommunikation kann der Anbieter entscheiden, ob er in Verhandlungen eintritt. Erst nach Antwort durch den Anbieter wird dessen Benutzername auch für den Kaufinteressenten
- Der nähere Austausch zu Kaufkonditionen und betr. Unterlagen findet ohne Mitwirkung der G|S Market™ statt. Sie steht aber gerne unterstützend bereit. Sie betreibt somit keinerlei Anlageberatung oder -vermittlung und auch keine Rechts- oder Steuerberatung, sondern führt eine Kontaktanbahnung zwischen Verkaufs- und Kaufinteressenten durch.
- Da es sich bei den Verkaufsobjekten meist um übertragungsbeschränkte Anteile an GmbH oder äquivalenten Gesellschaftsformen handelt, sind meist Zustimmungen oder Verzichtserklärungen Dritter, des Unternehmens und eine notarielle Beglaubigung erforderlich.
Gebühren
Häufig gestellte Fragen - Gebühren / Commission Fees
- Die Höhe der Gebühren richtet sich nach Art des Anteils, wird prozentual vom Transaktionsvolumen erhoben und dem Verkäufer in Rechnung gestellt:
- Primaries an VC-Fonds: 2%
- Secondaries an VC-Fonds: 4%
- Primaries an Startups: 3%
- Secondaries an Startups: 6%
- Der Verkäufer, nur im Erfolgsfall. Für Käufer ist die Nutzung des Marktplatzes somit kostenlos, für Verkäufer auch, solange keine Transaktion stattfindet.
- Nach erfolgreicher Dealabwicklung geht dem Verkäufer eine Rechnung zu.
- Mit Zustimmung zu den AGBs bei Anmeldung und Offerteneinstellung* verpflichtet sich der Verkäufer zur Anzeige des Abschlusses und der daraus resultierenden Gebührenabrechnung. Findet dies aus gewissen Gründen (vorsätzlich oder nicht vorsätzlich) nicht statt, behalten wir uns eine Schadensersatzklage vor. Da wir stets auch in Kontakt mit dem betreffenden Startup oder VC-Fond stehen, können wir Veränderungen in der Shareholderstruktur leicht verfolgen. Außerdem verfügen wir über ein sehr gutes Netzwerk innerhalb und außerhalb der deutschen VC-Szene, das uns ermöglicht, abgewickelte Deals in Erfahrung zu bringen.
Gesellschaftsstruktur
Häufig gestellte Fragen - Gesellschaftsstruktur
- Die German Startups Market GmbH ist 100%ige Tochter der German Startups Group GmbH & Co. KGaA (kurz GSG). Geschäftsführer beider Gesellschaften ist Christoph Gerlinger.
- Als einer der aktivsten und einer der wenigen börsengelisteten VC-Investoren in Deutschland, besitzt die GSG langjährige Erfahrung im VC- und Secondary-Bereich und ein großes Netzwerk, das sie befähigt, die richtigen Akteure auf beiden Seiten an einen Tisch zu bringen. Durch ihre Stellung innerhalb des deutschen VC-Marktes weiß sie um die Vertraulichkeit und Sensibilität der übermittelten Unternehmensdetails sowie wie sie diese zu schützen hat. Generell beruht das VC-Geschäft weniger auf Vertraulichkeitsvereinbarungen oder NDAs, sondern vielmehr auf Vertrauen und vor allem Reputation.
- Die GSG bzw. weitere Tochterunternehmen werden in Zukunft als Drittanbieter auf der Plattform Angebote einstellen, vor allem in SPVs gepoolte Startupanteile und VC-Fonds-Anteile, da diese meist eine Mindestzeichnungshöhe besitzen und durch das Pooling in SPVs kleinere Stückelungen ausgegeben werden können. Sie wird jedoch explizit vermeiden, eine adverse Selektion zu schaffen, indem sie nur schlecht performande Assets auf der Plattform anbietet und die sich gut entwickelnden in der KGaA belässt. Dafür bestehen interne Abstimmungs- und Kontrollverfahren, die dies vermeiden sollen.
- Gleichzeitig behält sich die GSG vor, attraktive Angebote nach einer bestimmten Sperrfrist selbst über die Plattform zu kaufen. Eine Sperrfrist ist hierzu nötig, um durch den Zeitvorsprung durch Evaluation und Rücksprache keinen unfairen Wettbewerbsvorteil zu generieren, sondern allen Nutzern gleiche Chancen zu ermöglichen.